Ratgeber · Tierarzt-Notdienst

Tierarzt-Notdienst: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Im Notdienst gilt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): eine Notdienstgebühr von 59,50 € und der zwei- bis vierfache Satz – bei Nacht, am Wochenende und an Feiertagen.

Stand: GOT in der Fassung vom 22. November 2022, geprüft im September 2026. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lässt die GOT derzeit evaluieren; Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet.

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In einem medizinischen Notfall ist die Sorge um das Haustier groß, und niemand möchte in diesem Moment über Geld nachdenken. Dennoch hilft es zu wissen, dass die Kosten für den tierärztlichen Notdienst in Deutschland durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt sind.

1 · Die PauschaleDie Notdienstgebühr

Seit Februar 2020 steht Tierärzten im Notdienst eine feste Grundgebühr zu.

  • Die Kosten: 50,00 € netto.
  • Gesamtbetrag: 59,50 € (inkl. 19 % MwSt.).
  • Wann sie anfällt: im Notdienst einmal je Behandlungsfall – auch wenn mehrere Ihrer Tiere versorgt werden (§ 4 Abs. 2 GOT) –, unabhängig von der Art der Behandlung. Sie finanziert die Bereitschaft der Praxis im Notdienst.

2 · Die BehandlungDer zwei- bis vierfache Satz

In der regulären Sprechstunde rechnen Tierärzte meist den einfachen Satz ab. Im Notdienst erhöhen sich die Sätze nach § 4 GOT:

  • Mindestens: der 2-fache Satz.
  • Höchstens: der 4-fache Satz.
  • In der Praxis wird oft der 2,5- bis 3-fache Satz berechnet.

Beispiel: Eine allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund, Katze; GOT-Nr. 16) kostet einfach 23,62 €. Im Notdienst beim 4-fachen Satz sind es 94,48 € – zuzüglich der Notdienstgebühr von 59,50 €.

3 · Die ZeitenWann gilt der Notdienst?

Die erhöhten Gebühren gelten nach § 4 GOT „bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag“ im Notdienst. Die GOT nennt dafür keine Uhrzeiten; üblich (so auch die Tierärztekammern) sind diese Zeiträume:

ZeitraumUhrzeit
Nachts (Mo–Fr)18:00 bis 08:00 Uhr
WochenendeFreitag 18:00 bis Montag 08:00 Uhr
Feiertage0:00 bis 24:00 Uhr

4 · Der HausbesuchMobile Tierärzte und Anfahrt

Kommt ein mobiler Notdienst zu Ihnen nach Hause, fällt zusätzlich Wegegeld an (§ 10 GOT):

  • Kilometergeld: 3,50 € je Doppelkilometer.
  • Mindestens: 13,00 € je Fahrt.
  • Alle Beträge zuzüglich MwSt.

5 · Die RechnungBezahlung und Versicherung

  • Sofort bezahlen: Im Notdienst ist es üblich, die Behandlung direkt vor Ort zu bezahlen, meist bar oder mit Girocard. Kreditkarten werden oft, aber nicht immer angenommen.
  • Keine Rechnung: Ein Kauf auf Rechnung ist für Neukunden im Notdienst meist nicht möglich.
  • Versicherung: Eine Tierkranken- oder OP-Versicherung übernimmt diese Kosten in der Regel – achten Sie in Ihrer Police auf den „4-fachen GOT-Satz“.

Häufige FragenKurz beantwortet

Kann ich die 50 € Notdienstgebühr verweigern?

In der Regel nein. Die Notdienstgebühr von 50 € (netto) steht der Tierärztin oder dem Tierarzt nach § 4 GOT zu. Die Gebühren unterschreiten darf die Praxis nur im begründeten Einzelfall und nach einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung (§ 5 GOT).

Was kostet ein typischer Notfallbesuch?

Für kleinere Behandlungen (z.B. Erbrechen) sollten Sie mit 150 € bis 250 € rechnen. Sind Röntgenbilder, Bluttests oder eine OP nötig, steigen die Kosten schnell auf 500 € bis 1.000 €.

Gibt es eine günstigere Alternative?

Wenn keine Lebensgefahr besteht, warten Sie bis zur regulären Sprechstunde (meist ab 8:00 oder 9:00 Uhr). Bei Verdacht auf Vergiftung, Magendrehung oder Atemnot sollten Sie jedoch keinesfalls warten – die Kosten sind es wert, das Leben Ihres Tieres zu retten.

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